Bau- und Werkvertragsrecht

Die Realität ist: Es gibt kaum einen Bau ohne Ärger - entweder die Kosten laufen einem davon oder es gibt Streit um Mängel und deren Beseitigung. 

Kostensteigerungen könnte man oft mit einer besseren Vertragsgestaltung, insbesondere einerm möglichst genauen Leistungsbeschreibung vermeiden. Hier kann ich mit meiner Erfahrung im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung mit einer Vertragsoptimierung helfen. Das ist deutlich billiger, als Nachforderungen der Unternehmen, wenn sich die Lücken erst nach Vertragsschluss zeigen. Das gilt nicht nur bei den Verträgen für einzelne Gewerke, sondern erst recht beim schlüsselfertigen Bauen mit einem Generalunternehmer oder Fertighaushersteller.

Auch eine Autoreparatur oder Malerarbeiten oder viele Leistungen im Gartenbau richten sich nach Werkvertragsrecht. Das Gewährleistungsrecht ist nicht einfach und schon formale Fehler können zum Verlust der Ansprüche führen. Auch hier empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um Ärger und Kosten zu vermeiden, zumindest zu minimieren. 

 

Adresse

Matthias Holdegel
Rechtsanwalt

Gustav-Pfarrius-Straße 1-3
55543 Bad Kreuznach

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